Was in jedem EU-Mitgliedstaat gilt

Diese Termine stammen aus der Richtlinie und gelten EU-weit. Nationales Recht kann strenger oder früher sein:

  • Bis zum 7. Juni 2026 — die Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt sein.
  • Bis zum 7. Juni 2027 — erste Berichte zum Lohngefälle für Arbeitgeber mit 150 oder mehr Beschäftigten.
  • Bis zum 7. Juni 2031 — erste Berichte für Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten.

Die 27 EU-Mitgliedstaaten

Die Richtlinie gilt für Arbeitgeber in jedem dieser Länder. Klären Sie das nationale Umsetzungsgesetz für jedes Land, in dem Sie Personen beschäftigen:

  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Zypern

Nationale Maßnahmen jedes Landes prüfen

EUR-Lex veröffentlicht die von jedem Mitgliedstaat mitgeteilten nationalen Umsetzungsmaßnahmen. Nutzen Sie es, um den aktuellen Stand und das Umsetzungsgesetz für ein bestimmtes Land zu bestätigen.

Nationale Umsetzungsmaßnahmen auf EUR-Lex ansehen

Diese Seite gibt den EU-Richtlinien-Basisstand wieder und stellt allgemeine Informationen dar, keine Rechtsberatung. Nationale Umsetzungsgesetze unterscheiden sich, und diese Website verifiziert die nationalen Regeln jedes Landes noch nicht. Klären Sie die Lage für jedes Land mit einem qualifizierten örtlichen Berater.

Siehe auch: Wichtige Termine · Fristenrechner · Leitfaden

Sehen Sie Ihre Berichtsfrist

Nutzen Sie den kostenlosen Rechner, um die Berichtsschwelle und die erste Frist für jede Ihrer EU-Rechtseinheiten zu ermitteln.

Fristenrechner