NACH LAND
Umsetzungsstand in der gesamten EU
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bindet alle 27 EU-Mitgliedstaaten. Jeder musste sie bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umsetzen. Nationale Regelungen können Details ergänzen oder frühere Pflichten festlegen; diese Seite gibt daher den EU-weiten Basisstand wieder und verweist auf die offiziellen nationalen Maßnahmen.
Was in jedem EU-Mitgliedstaat gilt
Diese Termine stammen aus der Richtlinie und gelten EU-weit. Nationales Recht kann strenger oder früher sein:
- Bis zum 7. Juni 2026 — die Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt sein.
- Bis zum 7. Juni 2027 — erste Berichte zum Lohngefälle für Arbeitgeber mit 150 oder mehr Beschäftigten.
- Bis zum 7. Juni 2031 — erste Berichte für Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten.
Die 27 EU-Mitgliedstaaten
Die Richtlinie gilt für Arbeitgeber in jedem dieser Länder. Klären Sie das nationale Umsetzungsgesetz für jedes Land, in dem Sie Personen beschäftigen:
- Belgien
- Bulgarien
- Dänemark
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Schweden
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- Ungarn
- Zypern
Nationale Maßnahmen jedes Landes prüfen
EUR-Lex veröffentlicht die von jedem Mitgliedstaat mitgeteilten nationalen Umsetzungsmaßnahmen. Nutzen Sie es, um den aktuellen Stand und das Umsetzungsgesetz für ein bestimmtes Land zu bestätigen.
Nationale Umsetzungsmaßnahmen auf EUR-Lex ansehen
Siehe auch: Wichtige Termine · Fristenrechner · Leitfaden
Sehen Sie Ihre Berichtsfrist
Nutzen Sie den kostenlosen Rechner, um die Berichtsschwelle und die erste Frist für jede Ihrer EU-Rechtseinheiten zu ermitteln.