10. Mai 2023

Richtlinie angenommen
Das Europäische Parlament und der Rat nehmen die Richtlinie (EU) 2023/970 zur Entgelttransparenz an.

6. Juni 2023

Richtlinie tritt in Kraft
Die Richtlinie wird auf EU-Ebene wirksam und die Umsetzungsfrist beginnt.

7. Juni 2026

Frist zur nationalen Umsetzung
Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben. Transparenz bei der Einstellung und Informationsrechte der Beschäftigten gelten ab diesem Zeitpunkt nach nationalem Recht.

7. Juni 2027

Erste Berichte zum Lohngefälle
Arbeitgeber mit 250 oder mehr Beschäftigten berichten zum ersten Mal, und Arbeitgeber mit 150 bis 249 Beschäftigten berichten zum ersten Mal.

7. Juni 2031

Kleinere Arbeitgeber beginnen mit der Berichterstattung
Arbeitgeber mit 100 bis 149 Beschäftigten berichten zum ersten Mal.

Berichtshäufigkeit nach Unternehmensgröße

Wie oft ein Arbeitgeber über sein Lohngefälle berichtet, hängt von der Zahl der Beschäftigten ab:

  • 250 oder mehr Beschäftigte: jährliche Berichterstattung, erster Bericht bis zum 7. Juni 2027.
  • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erster Bericht bis zum 7. Juni 2027.
  • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erster Bericht bis zum 7. Juni 2031.
Diese Fristen spiegeln den EU-Richtlinien-Basisstand wider und stellen allgemeine Informationen dar, keine Rechtsberatung. Nationale Gesetze können frühere Termine vorsehen oder die Berichterstattung auf kleinere Arbeitgeber ausweiten. Klären Sie die Anforderungen für jedes Land mit einem qualifizierten örtlichen Berater.

Siehe auch: Fristenrechner · Leitfaden · FAQ

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