Was bedeutet „gleichwertige Arbeit"?

Zwei Rollen sind gleichwertig, wenn sie nach Beurteilung anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien vergleichbar sind, auch wenn die Aufgaben, Stellenbezeichnungen oder Abteilungen unterschiedlich sind. Der Vergleich betrachtet die Anforderungen der Tätigkeit und nicht die Person, die sie ausübt, oder die herkömmliche Vergütung der Rolle.

Die vier Faktoren zum Vergleich von Tätigkeiten

Die Richtlinie verlangt, die Gleichwertigkeit anhand objektiver Kriterien zu beurteilen. Vier Faktoren sind zentral:

  • Kompetenzen — das Wissen, die Qualifikationen und die Fähigkeiten, die eine Rolle erfordert, einschließlich zwischenmenschlicher und organisatorischer Fähigkeiten, die oft übersehen werden.
  • Anstrengung — die körperlichen, geistigen und emotionalen Anforderungen der Arbeit.
  • Verantwortung — die Verantwortung für Menschen, Ressourcen, Budgets, Sicherheit oder Entscheidungen.
  • Arbeitsbedingungen — das Umfeld, in dem die Arbeit verrichtet wird, einschließlich physischer Bedingungen, Arbeitszeiten und Risikoexposition.

Warum die Stellenbezeichnung allein nicht ausreicht

Der Entgeltvergleich nach Stellenbezeichnung übersieht den Wert, der in unterschiedlichen Rollen steckt. Eine von einem Geschlecht dominierte Rolle kann allein deshalb unterbewertet sein, weil sie stets schlechter bezahlt wurde. Erst die Beurteilung der zugrunde liegenden Anforderungen jeder Rolle — nicht ihres Etiketts — zeigt, ob unterschiedliche Tätigkeiten gleich bezahlt werden sollten.

Rollen in Beschäftigtengruppen einteilen

Um Entgelte zu berichten und zu analysieren, teilen Arbeitgeber Rollen in Gruppen von Beschäftigten ein, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten. Eine konsistente, dokumentierte Methode — häufig ein Arbeitsbewertungs- oder Eingruppierungsverfahren auf Basis der vier Faktoren — macht diese Gruppen objektiv und belastbar. Dieselben Gruppen werden dann verwendet, um etwaige Entgeltgefälle zu messen und zu erklären.

Wie Gleichwertigkeit mit der Entgeltberichterstattung zusammenhängt

Die Berichterstattung zum Lohngefälle und gemeinsame Entgeltbewertungen erfolgen nach Beschäftigtengruppen. Lässt sich ein durchschnittliches Gefälle von mindestens 5 % innerhalb einer Gruppe nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Kriterien rechtfertigen und wird es nicht innerhalb von sechs Monaten behoben, muss der Arbeitgeber eine gemeinsame Entgeltbewertung durchführen. Solide Gruppen gleichwertiger Arbeit sind daher die Grundlage einer korrekten Berichterstattung.

Diese Seite erläutert den EU-Richtlinien-Basisstand und stellt allgemeine Informationen dar, keine Rechtsberatung. Nationale Umsetzungsgesetze und die Praxis der Arbeitsbewertung unterscheiden sich. Klären Sie die Lage für jedes Land mit einem qualifizierten örtlichen Berater.

Siehe auch: Leitfaden · Glossar · Methodik

Gruppieren Sie Ihre Rollen und prüfen Sie die Bereitschaft

Die kostenlose Bewertung fragt, ob sich Ihre Rollen nach gleicher oder gleichwertiger Arbeit gruppieren lassen, und zeigt die nächsten Schritte.

Kostenlose Bewertung starten