Wie die Berichtsschwellen funktionieren

Nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie wird die Berichterstattung zum Lohngefälle nach der Beschäftigtenzahl jedes Arbeitgebers gestaffelt eingeführt. Die größten Arbeitgeber berichten zuerst und am häufigsten. Die Beschäftigtenzahl wird je beschäftigender Rechtseinheit gezählt, sodass eine Gruppe mit mehreren Tochtergesellschaften jede einzeln beurteilt, sofern nationale Zählregeln nichts anderes vorsehen.

Siehe auch: Wichtige Termine · Leitfaden · FAQ

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