Rechte der Beschäftigten auf Entgeltinformation nach der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
31 Juli 2026
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie gilt nicht nur bei der Einstellung. Sie gibt aktuellen Beschäftigten konkrete Rechte auf Informationen über ihr Entgelt und legt Arbeitgebern entsprechende Pflichten auf.
Das Recht, Entgeltinformationen anzufordern
Beschäftigte können Informationen über ihr individuelles Entgeltniveau und über die nach Geschlecht aufgeschlüsselten durchschnittlichen Entgeltniveaus für Gruppen von Beschäftigten verlangen, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten. Arbeitgeber müssen innerhalb einer angemessenen Frist antworten und die Beschäftigten jährlich auf dieses Recht hinweisen.
Schluss mit der Entgeltgeheimhaltung
Vertragsklauseln, die Beschäftigte daran hindern, ihr Entgelt offenzulegen oder darüber zu sprechen, sind nicht zulässig. Beschäftigte müssen ihr eigenes Entgelt offenlegen dürfen, um den Grundsatz des gleichen Entgelts durchzusetzen.
Was Arbeitgeber vorbereiten sollten
Stellen Sie sicher, dass Sie individuelle und durchschnittliche Entgeltzahlen nach Gruppen bereitstellen können, dass Ihre Kriterien für Entgeltfestlegung und -entwicklung objektiv, geschlechtsneutral und — bei größeren Arbeitgebern — leicht zugänglich sind und dass jährliche Hinweise auf das Informationsrecht in Ihren HR-Prozessen verankert sind.
Wie diese Pflichten mit den Einstellungs- und Berichtspflichten zusammenspielen, zeigt unser vollständiger Arbeitgeber-Leitfaden.
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