Was ist „gleichwertige Arbeit"? Ein praktischer Leitfaden für Arbeitgeber
1 August 2026
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt gleiches Entgelt für gleiche und für gleichwertige Arbeit. Der zweite Ausdruck bereitet vielen Arbeitgebern Schwierigkeiten, denn er bedeutet, Tätigkeiten zu vergleichen, die einander gar nicht ähneln.
Gleichwertigkeit betrifft die Anforderungen, nicht die Stellenbezeichnung
Zwei unterschiedliche Rollen sind gleichwertig, wenn sie nach Beurteilung anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien vergleichbar sind, unabhängig von Abteilung oder Stellenbezeichnung. Der Vergleich betrachtet die Anforderungen der Tätigkeit, nicht die Person, die sie ausübt, oder ihre herkömmliche Vergütung.
Die vier Faktoren
Die Gleichwertigkeit wird anhand von vier Faktoren beurteilt: Kompetenzen (Wissen, Qualifikationen und Fähigkeiten, einschließlich oft übersehener zwischenmenschlicher Fähigkeiten), Anstrengung (körperliche, geistige und emotionale Anforderungen), Verantwortung (für Menschen, Ressourcen, Budgets oder Entscheidungen) und Arbeitsbedingungen (Umfeld, Arbeitszeiten und Risikoexposition).
Warum das für die Berichterstattung wichtig ist
Die Berichterstattung zum Lohngefälle und gemeinsame Entgeltbewertungen erfolgen nach Gruppen von Beschäftigten, die gleiche oder gleichwertige Arbeit leisten. Solide, dokumentierte Gruppen sind daher die Grundlage einer korrekten Berichterstattung — und die beste Absicherung, falls ein Entgeltunterschied angefochten wird.
Eine ausführlichere Darstellung, einschließlich der Gruppierung von Rollen, finden Sie in unserer Erklärung zur gleichwertigen Arbeit.
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