Gehaltsspannen in Stellenanzeigen: Was die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt
30 Juli 2026
Eine der sichtbarsten Änderungen der EU-Entgelttransparenzrichtlinie geschieht schon vor jeder Einstellung: Arbeitgeber müssen Bewerbern mitteilen, was eine Stelle zahlt. Dieser kurze Leitfaden erklärt die Regeln für die Einstellung und ihre Anwendung.
Was die Richtlinie verlangt
Bewerber haben das Recht, das Einstiegsgehalt oder die Gehaltsspanne für eine Stelle vor dem Vorstellungsgespräch zu erfahren — entweder in der Stellenanzeige oder vorab. Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht nach ihrem aktuellen oder früheren Entgelt fragen, und Stellenbezeichnungen, Anzeigen und Auswahlverfahren müssen geschlechtsneutral sein.
Warum „wettbewerbsfähig" nicht ausreicht
Vage Formulierungen wie „wettbewerbsfähig", „attraktiv" oder „verhandelbar" erfüllen die Anforderung für sich genommen nicht, weil sie einem Bewerber nicht sagen, was die Stelle tatsächlich zahlt. Die Angabe muss konkret genug sein, um eine informierte, transparente Entgeltverhandlung zu ermöglichen — in der Praxis ein Betrag oder eine Spanne.
So schreiben Sie eine konforme Anzeige
Nennen Sie eine echte Gehaltsspanne auf Basis objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien, halten Sie sie angemessen eng und entfernen Sie jede Frage nach der Gehaltshistorie. Prüfen Sie Titel und Anforderungen auf geschlechtsgeprägte Sprache. Prüfen Sie im Zweifel einen Anzeigenentwurf, bevor Sie ihn veröffentlichen.
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